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Arbeitslosenversicherung

1911 wurde im Rahmen der Reichsversicherungsordnung die so genannte Erwerbslosenfürsorge eingeführt. Darüber hinaus wurde das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung installiert. 1927 löste die Arbeitslosenversicherung die Erwerbslosenfürsorge ab. Dadurch wurde die Arbeitslosenversicherung, nach der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung eine weitere Säule des deutschen Sozialversicherungssystems, wonach das das Risiko der Arbeitslosigkeit nach dem Solidarprinzip von Leistung und Gegenleistung abgesichert ist. Als Hauptaufgabe galten ab diesem Zeitpunkt die Arbeitsvermittlung, die Berufsberatung und die Lehrstellenvermittlung. Während der Weltwirtschaftskrise kam es einer Massenarbeitslosigkeit, die Arbeitslosenversicherung verfügte über keinerlei Rücklagen und war der finanziellen Belastung nicht gewachsen, die ihr durch die anschwellende Massenarbeitslosigkeit auf sie zu kamen. 1932 gab es über 6 Millionen Arbeitslose, das war damals fast ein Drittel aller Arbeitnehmer. Der aufkommende Nationalsozialismus bracht für die Arbeitslosenversicherung das Ende der Selbstverwaltung und auch das Ende der freien Berufswahl. Die "Lenkung der Arbeitskräfte" wurde von den Nationalsozialisten zum Staatsprogramm erhoben und die Arbeitsämter "gleich geschaltet", zumal ab dem Überfall auf Polen die Arbeitsämter auch für die besetzten Gebiete zuständig waren. Hauptaufgabe der Arbeitsämter war die Ausschöpfung aller dort verfügbaren Arbeitskraftreserven für die Kriegswirtschaft in Deutschland. 1952 trat das Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Kraft. Die Selbstverwaltung wurde somit wieder hergestellt. 1969 schließlich wurde die Arbeitslosenversicherung in das Arbeitsfördergesetz überführt und mit der Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes, entstand der Name „Bundesanstalt für Arbeit". Mit Wirkung zum 01. Januar 2004 wurde die Bundesanstalt für Arbeit in Bundesagentur für Arbeit umbenannt. Aus den Arbeitsämtern wurden die Agenturen für Arbeit, aus den Landesarbeitsämtern wurden Regionaldirektionen.

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